top of page

MIETVERTRAG

Urlaub.bike – E-Bike Verleih 2023


Leihgeräte:


Anzahl: _____ Bike/s Nr. __________________________________________________


Helm/e: _____     Radschloss: _____     Handschuh/e:_____     Ladegerät: _____


Kinderanhänger: _____     Kindersitz: _____     Reparaturset: _____



Wissenswertes:

  1. alle Mieträder sind gewartet, und werden vom urlaub.bike nach jedem Verleih kontrolliert

  2. Das Tragen eines Helmes wird strengstens empfohlen. Helme sind im Mietpreis enthalten.

  3. Die Räder sind nicht gegen Diebstahl versichert und der Mieter haftet für eventuelle Schäden am gemieteten Rad/ Bike (siehe Mietvertrag)


Versicherung

Falls Sie keine eigene private Versicherung für Schadensabdeckung, können Sie über uns eine private Versicherung abschließen. Diebstahl ist nicht versichert!

Sämtliche Schadensabdeckungen Hardtail:   € 5.- / Tag      ja         nein

Sämtliche Schadensabdeckungen Fully:         € 8.- / Tag     ja         nein



Mietvertrag – Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Mit Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung kommt ein Mietvertrag zwischen dem Schlaneiderhof mit Sitz in Mölten, Schlaneiderstraße 26 – im Folgenden “Vermieter” – und der/-m Unterfertigte/-n ____________________________________________________  geb. am ___________________

in ________________________ aktuelle Unterkunft __________________________________ im Folgenden “Mieter” – zustande.


Der Mieter bestätigt:

  1. den Mietgegenstand ausgehändigt (evtl. Mängel müssen bei Übergabe angezeigt und festgehalten werden.) und sich von dessen vollkommener Funktionstüchtigkeit überzeugt zu haben.

  2. vom Vermieter bzw. dessen Mitarbeitern eine Einschulung/ Bedienungs-anweisung erhalten zu haben und diese zweifelsfrei verstanden zu haben.

  3. vorsichtig zu fahren bzw. den Gebrauch des Mietgegenstands dem eigenen Fahrkönnen anzupassen.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für evtl. Sach- oder Personenschäden jeglicher Art, die Mieter und/oder Dritten durch die Benutzung des Mietgegenstands entstehen.

  1. den Mietgegenstand nicht an Dritte zur Nutzung weiterzugeben.

  2. Falls keine Versicherung besteht, für die Verschlechterung (Beschädigung) bzw. Untergang (Verlust) des Mietgegenstands während der gesamten Mietdauer zu haften.

  1. dem Vermieter die Erlaubnis zur Verwaltung seiner persönlichen Daten gemäß GvD 196/2006 zu erteilen. Die Daten werden für die hier gegenständliche organisatorische Verwaltung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

  2. alle obigen Bedingungen zur Kenntnis genommen, unmissverständlich verstanden zu haben und sein Einverständnis zu geben.



Ort: Mölten  Datum: ______________ Unterschrift: __________________________

bottom of page